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Engagement und Auslandserfahrungen

Freiwilligendienst und Auslandsaufenthalt

Ihr Kind hat sich in den Kopf gesetzt, nach dem Schulabschluss erst mal für ins Ausland zu gehen oder soziale Arbeit zu leisten – letzteres eventuell mit nur begrenztem Karrierewert? Toll! Sie sollten Ihr Kind bei Engagement und Auslandserfahrungen unterstützen.

Zu Hause ist es bekanntlich am Schönsten. Aber ein Blick über den Tellerrand hat noch niemandem geschadet und hilft, den Horizont zu erweitern. Eltern, deren Kinder nach der Schule gesellschaftliches Engagement zeigen oder sich für Auslandserfahrungen interessieren, können stolz auf ihre Kinder sein: Denn diese Interessen zeugen von Verantwortungsbewusstsein beziehungsweise Offenheit Neuem gegenüber.

Zudem hat Ihr Kind so nach der Schule etwas mehr Zeit, sich über Berufswahl und -Richtung Gedanken zu machen und das ein oder andere auszuprobieren. Auch in der weiteren Karriere werden Auslandserfahrungen und Engagement hoch angerechnet. Unterstützen Sie Ihr Kind also dabei – das muss nicht finanziell sein. Aber, wenn Sie ihm helfen, die beste Wahl zu treffen, können auch Sie sich entspannter zurücklehnen, während ihr Kind die Welt erkundet oder Gutes tut.


Freiwilliges Soziales Jahr

Ein Jahr oder einige Monate freiwillig für wenig Geld (oft nur Kost und Logie) und einen guten Zweck arbeiten, das kann man über verschiedenste Organisationen im In- sowie im Ausland. Am Bekanntesten unter diesen Möglichkeiten, aber weitgehend auf das Inland beschränkt, ist das sogenannte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Das ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule abgeschlossen haben und unter 27 sind. Geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“.

Das Freiwillige Soziale Jahr dauert zwischen sechs und 18 Monaten. Bei Jungs kann diese Form des Engagements auch den Zivildienst ersetzen, muss dann aber über mindestens zwölf zusammenhängende Monate gehen. Für das FSJ gibt es viele meist überregionale Träger. Diese arbeiten mit vielfältigen Einsatzstellen zusammen. Das sind die konkreten Stellen, bei denen der FSJler dann seinen Freiwilligendienst leistet. Es gibt sie in unterschiedlichsten Bereichen, immer aber handelt es sich um sozial-karitative oder gemeinnützige Einsatzstellen. Seit 2002 ist es auch möglich, ein FSJ in den Bereichen Kultur, Sport und der Denkmalpflege zu absolvieren.


Arbeitsbedingungen bei FSJ und FÖJ

Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle oder den Wochenstundenregelungen in den öffentlichen Tarifen. In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden. Die finanzielle Vergütung (für Verpflegung, Unterkunft, „Taschengeld“ und Fahrtkostenerstattung) hängt stark vom Träger ab. Darüber hinaus wird für die Dauer des Freiwilligendienstes bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze Kindergeld gezahlt. Unterkunft und Verpflegung sind in der Regel nicht gegeben.

Das FSJ ist in ein verpflichtendes Betreuungs- und Seminarprogramm eingebettet. Je nach Einsatzgebiet und Träger erhält man eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung für das freiwillige Engagement. Ähnlich, aber von den Aufgaben her mit einer gewissen Sonderstellung ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Hier arbeiten die jungen Erwachsenen in Projekten, die für die Umwelt wichtig sind.

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