Was ist beim Elterngeld-Antrag zu beachten?
Was ist beim Elterngeld-Antrag zu beachten?
Papierkrieg in Deutschland. Für nahezu alle behördlichen Angelegenheiten ist mindestens ein über mehrere Seiten langer Antrag auszufüllen. Der Elterngeld-Antrag ist recht umfangreich, doch genaues Ausfüllen zahlt sich aus.
Wo und wann stelle ich einen Antrag auf Elterngeld? Wie viel Elterngeld steht mir zu? Welche Unterlagen sind für den Elterngeld-Antrag notwendig? Das sind die Knackpunkte beim Antrag von Elterngeld. Oberstes Gebot, wenn eine Frau schwanger ist: Was während der neun Monate Schwangerschaft zu erledigen geht, sollte auch abgehackt werden.
Die ersten Monate mit einem Baby sind aufregend und kräftezehrend genug. Da muss neben der perfekten Grundausstattung fürs Baby und dem liebevoll eingerichteten Kinderzimmer vor allem die finanzielle Absicherung durch Elterngeld für Eltern und Kind gewährleistet sein.
Wie viel Elterngeld gibt es?
Die Höhe des Elterngeldes ist beim Antrag vom Nettoeinkommen des vorangegangenen Jahres abhängig. Davon werden beim Elterngeld 67 Prozent gezahlt. Der Mindestsatz beim Antrag für das Elterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstsatz bei 1800 Euro. Elternteile, die sich im Studium befinden oder vor der Schwangerschaft nicht berufstätig waren, erhalten nach dem Antrag immer den Mindestsatz von Elterngeld.
Wann muss der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Im Fall von einem Elterngeld-Antrag kann dieser tatsächlich erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Doch wird das Elterngeld nach dem Antrag nur drei Monate rückwirkend zum Geburtsdatum ausbezahlt. Abgesehen von der Geburtsurkunde des Kindes, ist es aber möglich alle sonstigen Formulare und Bescheinigungen zum Elterngeld-Antrag noch vor der Geburt einzuholen. So ersparen sich die frisch gebackenen und leicht übermüdeten Eltern nervige Behördengänge für den Elterngeld-Antrag.
Wollen beide Elternteile einen Antrag auf Elterngeld für ihre Elternzeit stellen, können beide auch gleichzeitig das Elterngeld beantragen. Möglich ist es aber auch, dass nur einer den Antrag auf Elterngeld stellt und der andere seinen Anspruch darauf anmeldet. Der Antrag für das Elterngeld kann dann später eingereicht werden. Was jedoch beim Elterngeld-Antrag konkret angegeben werden muss, ist der Bezugszeitraum. Dieser ist beim ersten Mal ohne Begründung, beim zweiten Mal nur im begründeten Härtefall zu ändern.
Wo muss der Elterngeld-Antrag gestellt werden?
Die Auszahlung von dem Elterngeld gehört zu den Angelegenheiten der Bundesländer. So sind die Elterngeld-Antragsstellen auch unterschiedlich angesiedelt. In der Regel befinden sie sich in den Bezirksämtern, Ortsämtern oder Jugendämtern einer Stadt. Viele der Antragsstellen bieten auch im Internet die Möglichkeit sich den Elterngeld-Antrag herunterzuladen. Mittlerweile gibt es auch einen Elterngeld-Antrag über die Krankenkasse.