Mutter-Vater-Kind-Kuren
Mutter-Vater-Kind-Kuren
Als Angebote der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-Vater-Kind-Kuren gern genutzte Angebote. Die therapeutischen Urlaubsangebote sind speziell auf die Belange der Familien zugeschnitten.
Mutter-Vater-Kind-Kuren dienen dem Erhalt der Gesundheit des Kindes wie auch der Eltern, aber tragen auch dazu bei die Arbeitsfähigkeit des Elternteils wieder herzustellen, bzw. langfristig zu erhalten. Die speziellen Angebote fallen in die Kategorie der Vorsorge- und Rehabilitations-Kuren und zählen seit 2007 sogar zum Pflichtangebot der Krankenkassen.
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Nach dem Sozialgesetzbuch §§ 24 und 41 haben grundsätzlich alle Mütter und Väter einen gesetzlichen Anspruch „in Familienverantwortung“ auf medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, sprich Mutter-Vater-Kind-Kuren. Der Arzt muss dieses jedoch attestieren. Dabei gibt es zwei Maßnahmen zu unterscheiden.
Die Leistungen der medizinischen Vorsorge sind notwendig, wenn der Arzt seinem Patienten bestimmte Gesundheitsstörungen bescheinigt, die absehbar zu einer Krankheit führen können. Beispielsweise sind das Übergewicht und Bewegungsmangel. Die Rehabilitation, wie beispielsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren, greift dann, wenn die medizinische Vorsorge nichts mehr bewirken kann. Das bedeutet, wenn die Krankheit bereits ausgebrochen und der gesundheitliche Schaden voranschreitet.
Muss mein Kind krank sein?
Auch gesunde Kinder können mit ihrem Elternteil so genannte Mutter-Vater-Kind-Kuren unter Umständen mitmachen. Gründe dafür wären beispielsweise, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung zu Hause gibt, oder die Trennung von Kind und Elternteil nicht zu verantworten, bzw. nachteilig wäre. In der Regel daueren Mutter-Vater-Kind-Kuren drei Wochen. Besteht darüber hinaus medizinische Notwendigkeit, kann die Kur um eine Woche verlängert werden.
Antrag auf Mutter-/Vater-Kind-Kur
Will ein Elternteil für sich und sein Kind eine Kur beantragen, ist es ratsam sich an ein Vermittlungsstelle zu wenden. Meist findet man solche Beratungsangebot in Wohlfahrtsverbänden. Neben wichtigen Informationen durch die Mitarbeiter, erhalten Interessierte an Mutter-Vater-Kind-Kuren auch alle nötigen Attestformulare, die vom Hausarzt und gegebenenfalls vom Kinderarzt ausgefüllt werden müssen.
Die Kur wird also in vollem Umfang von der Krankenkasse bezahlt. Selbst die Fahrtkosten werden erstattet. Zuzahlungen werden nur im Rahmen stationärer Behandlungen erhoben. Kinder sind von der Zuzahlung im Prinzip immer befreit. Privat Versicherte Personen benötigen zur Kostenübernahme einer Mutter-/Vater-Kind-Kur eine Zusatzversicherung.