Versicherungen Teil 2
Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung begleicht Schadensersatzsummen, die der Versicherte durch eigenes Verschulden verursacht hat. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt oder sich gefahrerhöhend verhalten hat und somit einer anderen Person Schaden zugefügt hat. Des Weiteren bezieht die Haftpflichtversicherung im Falle von unberechtigten Ansprüchen einen passiven Rechtsschutz.
Die meisten Haftpflichtversicherungen sind freiwillig, die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autofahrer ist hingegen vorgeschrieben.
Die Lebensversicherung
Es bestehen zwei Arten von Lebensversicherungen: die Todesfallversicherung und die Erlebensfallversicherung. Bei der ersten Variante werden Leistungen bei Eintritt des Todesfalls während einer bestimmten Zeit ausgezahlt. Bei der zweiten Variante werden die Leistungen bei Erleben eines bestimmten Zeitpunktes an den Versicherungsnehmer oder eine andere bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Lebensversicherungen sind Summenversicherungen, das heißt, dass bei Eintritt einer der genannten Fälle (oder aber bei Ausnahmen wie Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) eine zuvor festgelegte Versicherungssumme gezahlt wird, ohne Rücksicht auf die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens. Eine bekannte Erlebensfallversicherung ist die Rentenversicherung.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Rahmen einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung können Erwerbstätige wie auch Hausfrauen und –männer abschließen, um im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Häufig werden bereits dann Leistungen ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer lediglich zu 50 Prozent im Stande ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert Versicherungsnehmer gegen Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab, die durch Wetter, Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Raub oder Vandalismus entstanden sind. Darüber hinaus sind Kosten für eventuelles Aufräumen, Schutz- und Hotelkosten in der Versicherung inklusive. Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume.