« zur Startseite

Pflichtleistungen der Krankenkassen

Pflichtleistungen der Krankenkassen

Seit dem 01. April 2007 ist es beschlossene Sache: Bundesrat und Bundestag haben Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen der Krankenkassen anerkannt.

Schneller, unbürokratischer und vor allem für jede Familie zugänglich. Das soll die Neuerung hinsichtlich der Pflichtleistungen der Krankenkassen und insbesondere der Festlegungen zu Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, bringen.

"... es ist falsch, dass die Kassen in den letzten Jahren bei den Vater-Mutter-Kind-Kuren gespart haben. Das sind ganz wichtige Vorbeugemaßnahmen, und deshalb machen wir das zur Pflicht.", so die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. So sollen also ab sofort die Zugänge und Antragsverfahren für eine Kur erleichtert und ein Anspruch darauf gewährleistet werden.

Mehr zum Thema Mutter-Vater-Kind-Kuren finden Sie auch in der Rubrik "Gesundheit & Ernährung".

  


09.06.09

Infos zur Erziehung – gut recherchiert!

Auf Erziehung.net können Sie als an dem Thema Erziehung interessierte Eltern Antworten und Lösungen für die Erziehung bei Fragen und Problemen rund um die Kindererziehung finden.

Erziehungstipps der Woche


weitere interessante Portale