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Infos zum Kinderbonus

Infos zum Kinderbonus

Jedes Kind, welches Anspruch auf Kindergeld hat, soll zusätzlich einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro ausgezahlt bekommen. Ein spezieller Antrag wird für den ab Mai ausgezahlten Kinderbonus nicht benötigt.

Grund für diese einmalige staatliche Geldleistung ist die Finanzkrise. Durch das Konjunkturpaket II, dass die Bundesregierung im Februar 2009 beschloss, soll das Kaufverhalten der Familien auch in Zeiten der Wirtschaftskrise gestärkt werden. Der Kinderbonus ist nur ein Teil der staatlichen Finanzspritzen, die 2009 für Familien und Kinder anstehen.

Der einmalige Kinderbonus soll für all die Kinder zur Verfügung stehen, die 2009 mindestens einen Monat lang Kindergeld erhalten haben. Für Kinder, die also nach Mai 2009 geboren werden, bedeutet es, dass die erste Kindergeldzahlung etwas üppiger ausfallen wird. Werdende Eltern sollten sich also in diesem Jahr mit dem Antrag auf Kindergeld nicht all zu viel Zeit lassen. Lediglich die Kinder, die im Dezember geboren werden, erhalten den Kinderbonus dann wohl nicht mehr.

Benachteiligt sind beim Kinderbonus leider auch die Alleinerziehenden in Deutschland. Erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter vom Kindsvater Unterhalt, gilt eine ähnliche Regelung, wie beim Kindergeld selbst. Der Kinderbonus wird auf den Unterhalt angerechnet und mindert sich dem entsprechend. So kann die unterhaltspflichtige Person in dem Monat der Kinderbonus-Auszahlung auch weniger Unterhalt zahlen.

Erhält ein Alleinerziehender aber nicht Unterhalt, sondern den sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Staat, werden die kompletten 100 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Unterhaltsvorschuss zählt nicht als Einkommen und kann somit auch nicht gegen gerechnet werden.


02.03.09

Infos zur Erziehung – gut recherchiert!

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