Wohngeld
Wohngeld
Mit der Wohngeld-Reform zum 01. Januar 2009 sind mehr Menschen berechtigt, Wohngeld zu beziehen. Insbesondere Familien mit einem niedrigen Einkommen sollten prüfen, ob sie Anspruch auf den Wohngeld-Zuschuss haben.
Mehr soziale Gerechtigkeit schaffen. Das war der Grundgedanke zur Überarbeitung der Wohngeld-Regelung. Durch die Wohngeld-Reform Anfang 2009 wurde das Wohngeld erhöht und erstmalig auch die Einbeziehung der Heizkosten genehmigt. So erhalten Haushalte deren bisheriger Zuschuss zur Miete um die 90 Euro lag, jetzt 50 Euro mehr Wohngeld.
Wie berechnet sich der Wohngeld-Anspruch?
Wer als wohngeldberechtigt gilt, hat in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Wohngeld und sollte diesen auch geltend machen. Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen und der monatlichen Miete.
Im Wohngeld-Gesetz ist genau beschrieben, wer laut Wohngeld-Regelung als ein „zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied“ gilt.
Das gute am Wohngeld: Erhält die Familie beispielsweise Zuwachs durch die Geburt eines weiteren Kindes, wird das Wohngeld der neuen Situation angepasst und erhöht. Vermindert wird das Wohngeld natürlich dann, wenn eines der Kinder beispielsweise auszieht.
Antrag auf Wohngeld
Die Antragsformulare für Wohngeld gibt es bei den jeweiligen Wohngeld-Behörden einer Stadt. In der Regel befinden sich die Antragsstellen in den örtlichen Bezirks-, Stadt-, oder Kreisverwaltungen.
Wichtig dabei ist der Termin der Wohngeld-Antragsstellung. So wird im Fall einer Bewilligung das Wohngeld erst für den Monat gezahlt, an dem der Antrag eingegangen ist. Der Bewilligungs-Zeitraum für Wohngeld beläuft sich immer auf zwölf Monate. Einen sogenannten Weiterleistungsantrag sollte mindestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Wohngeld-Bescheides eingereicht werden.
Eine ausführliche Broschüre zum Wohngeld 2009 erhalten Sie kostenlos auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (bmbvs).
