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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag stellt eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld dar. Anders als beim Kindergeld, richtet sich der Kinderzuschlag nach dem Einkommen und dem Vermögen der Eltern.

Kinderzuschlag

Seit Juli 2006 sieht der Staat für einkommensschwächere Familien eine finanzielle Zusatzleistung in Form von einem Kinderzuschlag vor. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Familien deren unverheiratete Kinder unter 25 Jahre alt sind.  

Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die zwar ihren eigenen Bedarf decken können, jedoch das Einkommen nicht dafür ausreicht, das eigene Kind in angemessenen Umfang zu versorgen.  ALG II-Empfänger und Familien, die Sozialhilfe erhalten, haben keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.


Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Gemessen am Vermögen und Einkommen der Eltern beträgt der Kinderzuschlag zum Kindergeld maximal 140 Euro im Monat. Wie beim Kindergeld auch, ist die jeweilige Familienkasse des Wohngebietes für die Bewilligung und Auszahlung von dem Kinderzuschlag zuständig. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld einmal im Monat ausgezahlt.

Neuerungen seit Oktober 2008

Der Kinderzuschlag ist als staatliche Familienleistung gedacht. Einerseits um die Kinderarmut in Deutschland einzugrenzen, andererseits gibt es den Kinderzuschlag um Familien, die mit einem sogenannten Niedrigeinkommen den Alltag bestreiten müssen, bessere finanzielle Unterstützung zu geben. So wird mit dem Kinderzuschlag verhindert, dass diese Familien Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen zu müssen.

Als Neuerung von dem Kinderzuschlag wurde 2008 die Mindesteinkommensgrenze abgesenkt und vereinheitlicht. Zur Berechnung von dem Kinderzuschlag wird das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit zu 50 Prozent angerechnet. Zuvor waren es 70 Prozent.

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