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Kinderbetreuungskosten & Steuer

Kinderbetreuungskosten & Steuer

Deutschland ist auf dem Weg zu mehr Familienfreundlichkeit. Rückwirkend zum 01.01.2006 sind die Bedingungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert worden.

Kinderbetreuungskosten und Steuern

Erziehende, die Familie und Beruf miteinander verbinden möchten, denen stehen in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl an Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Angebote jedoch zu bezahlen, dafür müssen Eltern unterschiedlich tief in die Tasche greifen. In einigen Bundesländern und Regionen wurde als Kinderbetreuungskosten bereits das Kita-Gutscheinsystem eingerichtet.


Steuer: Eckdaten zur Absetzbarkeit

Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von der Steuer ist unabhängig davon, welche Betreuungsform Eltern für ihre Kinder gewählt haben. Kita, Kindergarten, oder Tagesmutter, grundsätzlich gilt: Kinderbetreuungskosten dürfen bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Kind im Jahr geltend gemacht werden. Die Steuer-Regelung für Kinderbetreuungskosten trifft auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr zu.

Kinderbetreuungskosten, Steuer & Alleinerziehende

Auch für erwerbstätige Alleinerziehende gelten ähnliche Regelungen bei der Steuer zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendenden des 14. Lebensjahres dürfen zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten in die Steuer-Erklärung in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben einfließen.

Wenn die alleinerziehende Person sich noch in einer Ausbildung befindet, krank oder behindert ist, zählen die Kinderbetreuungskosten zu den Sonderausgaben und werden unter diesem Punkt abgesetzt. Maximal sind die Kinderbetreuungskosten 4000 Euro pro Jahr für ein Kind.


Kinderbetreuungskosten, Steuer & Au-pairs

Auch die Kinderbetreuungskosten durch ein Au-pair können von der Steuer abgesetzt werden. Pauschal können die Kosten bei dieser Form der Kinderbetreuung zu 50 Prozent der gesamten Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung der Kinderbetreuungskosten gilt jedoch nur dann, wenn zu Beginn der Au-pair-Tätigkeit kein Vertrag darüber abgeschlossen wurde, worin steht, wie hoch der tatsächliche Arbeitsaufwand des Au-pairs ist.

Kinderbetreuungskosten, Steuer & Kinder mit Behinderungen

Für Eltern mit Kindern, deren Betreuungsaufwand durch eine Behinderung meist höher ist, gelten im Grunde die gleichen Bedingungen der Kinderbetreuungskosten, wie für alle. Jedoch gibt es hierbei keine Altersbegrenzung. Während Eltern für Kinder ohne Behinderung Kinderbetreuungskosten nur bis zum 14. Lebensjahr des Kindes von der Steuer absetzen können, gilt das bei den Kinderbetreuungskosten für Kinder mit Behinderungen nicht.

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