Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil buchstäblich allein gelassen werden, schafft der Unterhaltsvorschuss zumindest finanziell einen Ausgleich. Zahlt die unterhaltspflichtige Person nicht für das Kind, hilft der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss.
Wenn es um Streitfälle bezüglich Unterhalts-Zahlungen für das Kind getrennter Paare geht, kursieren die unterschiedlichsten Geschichten. Manche unterhaltspflichtigen Elternteile wollen zahlen, können es sich aber nicht leisten. Andere könnten zahlen, machen es aber einfach nicht. Wiederum andere wollen mit der ganzen „Sache“ gar nichts zu tun haben. So stehen Alleinerziehende oft vor dem Dilemma nicht nur allein das Kind zu erziehen und für es zu sorgen, sondern müssen oft auch in finanzieller Hinsicht alle Kosten im Alleingang stemmen.
Unterhaltsvorschuss-Gesetz
Für den Fall, dass es Alleinerziehenden wie in den kurz beschriebenen Fällen ergeht, greift der Staat ein. Der sogenannte Unterhaltsvorschuss wird durch das Unterhaltsvorschuss-Gesetz geregelt. Dieses Gesetzt für den Unterhaltsvorschuss gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 1980.
Infos zum Unterhaltsvorschuss
Dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz nach erhalten Kinder getrennter Paar bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhalt, wenn der gesetzliche Mindestunterhalt regulär nicht gezahlt wird. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gilt jedoch nur für 72 Monate.
Ist beispielsweise der vom Kind getrennte Elternteil grundsätzlich bereit Unterhalt zu zahlen, kann aber aufgrund von Arbeitslosigkeit vorübergehend nicht zahlen, ist es möglich zweitweise Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Die 72 Monate können also auch gesplittet werden.
Die Höhe von dem Unterhaltsvorschuss ist festgeschrieben und wird dem Kindergeldbetrag des ersten Kindes gegengerechnet. So ergibt sich ab dem 01. Januar 2009 ein Unterhaltsvorschuss-Betrag von 117 Euro im Monat für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Kinder, die älter als sechs Jahre und jünger als 12 Jahre sind, erhalten 158 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat.