Kindergeld

Prinzipiell haben alle Kinder einen Anspruch auf Kindergeld. In der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld auch länger gezahlt.

Kindergeld

Auch wenn man es der Bezeichnung nach annehmen könnte, das Kindergeld wird an die erziehungsberechtigte Person für das jeweilige Kind ausgezahlt. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, können die Eltern entscheiden, wer das Kindergeld vom Staat erhält. Das Kindergeld ist wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt und ist ein festgesetzter Betrag. Grundsätzlich besteht der monatliche Kindergeld-Anspruch, wenn die Bedingungen zum Erhalt von Kindergeld an mindestens einem Tag in dem Monat erfüllt sind.


Wie viel Kindergeld gibt es?

Die Auszahlung von dem Kindergeld ist nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder gestaffelt. Seit 2009 gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind erhalten Eltern 170 Euro Kindergeld und für jedes weitere Kind dann 195 Euro.

Bedingungen zum Erhalt von Kindergeld

Grundsätzlich erhält jedes Kind bis zur Volljährigkeit das Kindergeld. Befinden sich die Kinder nach dem 18. Lebensjahr in einer Ausbildung oder einem Studium, erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Kinder, die vorübergehend als arbeitslos gemeldet sind, um beispielsweise einen Ausbildungsplatz zu suchen, haben bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.  

Bei dem Kindergeld ist zu beachten: Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, oder neben dem Studium einer Nebentätigkeit nachgehen, dürfen nicht mehr als 7680 Euro (Stand 2009) im Jahr verdienen. Ist dieser Grenzbetrag überschritten, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Anspruch auf Kindergeld.


Wo wird Kindergeld beantragt?

Die jeweilige Familienkasse der Agentur für Arbeit in dem Wohnort ist für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Wird für ein Neugeborenes zum ersten Mal Kindergeld beantragt, muss das Original der Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Antrag auf Kindergeld eingereicht werden.   

Der Kindergeld-Antrag muss schriftlich gestellt und bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Das Formular für Kindergeld ist ebenfalls bei der Familienkasse oder per Download im Internet erhältlich.

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