Ausbildungsförderung für Ihre Kinder
Ausbildungsförderung für Ihre Kinder
Das Bundesausbildungsgesetz regelt die staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studenten. Doch gibt es neben dem BAföG noch eine Reihe weitere Möglichkeiten, wie die Ausbildungsförderung mit der Eltern die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren können.
Gleiche Bildungschancen für alle! Das ist das Hauptanliegen der staatlichen Ausbildungsförderung. Neben dem BAföG speziell für Schüler und Studenten als Ausbildungsförderung, gibt es aber auch Finanzspritzen für Azubis wie beispielsweise das Meister-BAföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit als Ausbildungsförderung, sich über Bildungskredite, oder verschiedene Stipendien zu informieren. Für Eltern gut zu wissen: Im Jahr können bis zu 260 Euro Bewerbungskosten für Ausbildungssuchende steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit eventuelle reise- und Übernachtungskosten von der Steuer abzusetzen.
BAföG
Zur Ausbildungsförderung von BAföG darf der Antragsteller das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Als Ausnahme der Altersbegrenzung zählen lediglich Gründe wie schwere Krankheiten oder die Geburt und Erziehung eines Kindes. Die Höchsfördersumme der Ausbildungsförderung durch BAföG liegt bei 643 Euro im Monat. Abhängig vom familiären Vermögen und dem Einkommen der Eltern, wird das BAföG als Ausbildungsförderung für jeden Antragsteller individuell festgesetzt. Prinzipiell gilt bei der Ausbildungsförderung: Es erhalten nur diejenigen Ausbildungsförderung, die auf Grund ihrer familiären Gegebenheiten beispielsweise ein Studium nicht selbständig finanzieren können.
Meister-BAföG
Das Meister-BAföG als Ausbildungsförderung dient Fortbildungen zur Vorbereitung eines höheren Berufsabschlusses. Zu dieser Ausbildungsförderung zählen beispielsweise die Prüfung zum Facharbeiter oder auch die Gehilfen- und Gesellenprüfung. Die Fortbildungsmaßnahme muss mit mindestens 400 mit Unterrichtsstunden festgesetzt sein und darf im Zuge der Ausbildungsförderung nicht länger als drei Jahre (Vollzeit) oder vier Jahre in Teilzeit dauern.
Meister-BAföG gilt als Darlehen der Ausbildungsförderung. Während der Weiterbildung und der darauffolgenden zwei Berufsjahre ist das Meister-BAföG zins- und tilgungsfrei. Innerhalb der daran anknüpfenden zehn Jahre muss dieses Darlehen als Ausbildungsförderung monatlich zurückgezahlt werden. Die Mindestrate pro Monat beträgt 128 Euro.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Das BAB als Ausbildungsförderung richtet sich vorwiegend an Azubis und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen, die während ihrer Ausbildung nicht im Elternhaus wohnen. Die Zustimmung auf Ausbildungsförderung durch BAB und die Höhe der finanziellen Unterstützung richten sich nach mehreren Faktoren. Bei dieser Ausbildungsförderung spielen die Höhe der Ausbildungsvergütung des Kindes und das Jahreseinkommen der Eltern eine wichtige Rolle.
Zusätzlich ist bei der Ausbildungsförderung die Art der Unterbringung außerhalb des Elternhauses entscheidend wie auch die Berücksichtigung von Fahrtkosten, Kosten für den Lebensunterhalt (Pauschale) und eventuell auch das Anschaffen von Arbeitskleidung.