Was bedeutet Mutterschutz?
Was bedeutet Mutterschutz?
Schutz vor Kündigung, Lohnminderung und Gefahren am Arbeitsplatz. Der Mutterschutz hilft berufstätigen Frauen während der Schwangerschaft.
Das Mutterschutz-Gesetz (MuSchG) soll werdende Mütter davor absichern, während ihrer Schwangerschaft und Elternzeit ohne arbeitsrechtlichen Schutz da zu stehen. Vor allem, wenn es um Kündigung und Lohnfortzahlung geht, sind im Mutterschutz-Gesetz alle wesentlichen Regelungen festgesetzt. Das Gesetz zum Mutterschutz gilt für berufstätige Frauen in Vollzeit- oder Teilzeitanstellung, für Heimarbeiterinnen, geringfügig Beschäftigte und Frauen in Ausbildung mit Arbeitsvertrag. Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen bei dem Mutterschutz. Studentinnen, Hausfrauen und arbeitslose Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mutterschutz-Frist
Sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und acht Wochen danach, hat eine Frau Anspruch auf Mutterschutz. In der Zeit muss sie auf keinen Fall arbeiten. Kommt es bei einer Schwangeren zu einer medizinischen Frühgeburt oder werden mehrere Kinder gleichzeitig erwartet, dauert die Mutterschutz-Frist sogar zwölf Monate nach der Geburt.
Der Geburtstermin ist in den meisten Fällen ein grober Richtwert. So sieht das Mutterschutz-Gesetz für sonstige vorzeitige Entbindungen ebenfalls genaue Regelungen vor. Insgesamt beläuft sich die reguläre Mutterschutz-Frist auf 14 Wochen. Wenn ein Kind der Berechnung nach zu früh geboren wird, können die übrigen Tage von dem Mutterschutz sozusagen nach der Geburt aufgebraucht werden.
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird berufstätigen Frauen von den gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutz-Frist vor und nach der Geburt ihres Kindes sowie für den Entbindungstag gezahlt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen im Mutterschutz bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Den fehlenden Betrag bis zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate (oder 13 Wochen), ist der Arbeitgeberanteil.
Mutterschaftsgeld können Frauen beantragen:
- die als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld haben,
- die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
- die während der Schwangerschaft zulässig gekündigt wurden (Bsp. Insolvenz),
- deren Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Mutterschutz-Frist beginnt.
