Vaterschaftsanerkennung & Sorgerecht
Vaterschaftsanerkennung & Sorgerecht
Trennung oder Scheidung bringen oft unangenehme Entscheidungen, wie die Frage nach dem Sorgerecht mit sich. Für das betroffene Kind bedeutet es meist viele Umstellungen.
Gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht? Bei welchem Elternteil wird das Kind wohnen? Schaffen es die getrennten Eltern trotzdem dem Kind zu liebe eine Art Familienstruktur aufrecht zu erhalten ohne großen Streit ums Sorgerecht, oder bricht für das Kind die Welt zusammen, weil die Mutter und der Vater sich für immer aus dem Weg gehen wollen. Spitz sich die Situation zu, entscheidet ein Familiengericht beispielsweise über die elterliche Sorge beziehungsweise das Sorgerecht.
Sorgerecht – Wohl des Kindes hat höchste Priorität
Das Wohl des Kindes genießt bei richterlicher Entscheidung über das Sorgerecht höchste Priorität. Im Streitfall über das zukünftige Sorgerecht beider Elternteile werden Gutachten eingeholt und abgewogen, wo das Kind am besten untergebracht und versorgt ist. Will ein Elternteil die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beenden und alleiniges Sorgerecht, so kann dies nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts durchgesetzt werden.
Grundsätzlich steht bei der Sorgerecht-Frage aus richterlicher Sicht das Wohle des Kindes an oberster Stelle. Eltern, die sich voneinander trennen, sollten diesen Aspekt auch immer im Auge behalten und ihre eigenen Ansprüche, auch was das Sorgerecht angeht, zurücksetzen.
Was beinhaltet das Kindschaftsrecht?
Kindschaftsrecht steht als Oberbegriff aller Regelungen zwischen einem Kind und den Verhältnissen und Beziehungen zu seinen Eltern. Unter das Kindschaftsrecht fallen das Umgangsrecht, Namensrecht, Adoptionsrecht, Regelungen zum Unterhalt für das Kind, das Abstammungsrecht und das Sorgerecht.
Sorgerecht – Elterliche Sorge
Das elterliche Sorgerecht liegt in der Regel bei den Eltern eines Kindes. Das Sorgerecht umfasst die Pflicht wie auch das Recht die Fürsorge und Erziehung eines minderjährigen Kindes zu übernehmen. Zu dem Sorgerecht gehört nicht nur für das minderjährige Kind zu sorgen, sondern auch das Vermögen des Kindes zu verwalten und zu vertreten.
Sind Eltern zu dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet, oder wollen nach der Geburt heiraten, besteht ein gemeinsames Sorgerecht. Die Klärung über das elterliche Sorgerecht über das Kind gestaltet sich etwas umständlicher, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Hier muss eine sogenannte Sorgeerklärung beim Jugendamt eingeholt werden, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.
Versäumen Eltern das, liegt das alleinige Sorgerecht automatisch bei der Mutter des Kindes. Will die Mutter des Kindes beispielsweise einen Reisepass für das Kind beantragen, benötigt sie dafür eine sogenannte Nichtbescheinigung, die bescheinigt, dass die Sorgeerklärung beim Jugendamt nicht abgegeben wurde.
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung ist abgesehen von der gerichtlich verordneten Vaterschaftsanerkennung, eine freiwillige Willenserklärung. Zur Vaterschaftsanerkennung können Eltern bereits vor der Geburt des Kindes zum Jugendamt, Standesamt oder zum Notar gehen und die Vaterschaft beurkunden lassen. Beide Elternteile müssen für die Vaterschaftsanerkennung anwesend sein und benötigen einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde. Zusätzlich muss bei der Vaterschaftsanerkennung der Mutterpass der Schwangeren vorliegen.