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Elternzeit & Erziehungsurlaub

Elternzeit & Erziehungsurlaub

Oft wird Elterngeld mit Elternzeit gleich gesetzt. Doch sind das zweierlei Dinge. Elterngeld wird für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt. Elternzeit hingegen können Eltern für maximal drei Jahre beantragen.

Elternzeit

Elternzeit, bis zum Jahr 2001 als Erziehungsurlaub bezeichnet, ermöglicht es Müttern und Vätern, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne gänzlich auf ihren Job zu verzichten. Innerhalb der Elternzeit haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit-Arbeit mit bis zu 30 Stunden die Woche. Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile können unabhängig voneinander insgesamt drei Jahre Elternzeit nach der Geburt ihres Kindes nehmen. Doch gibt es natürlich auch bei der Elternzeit ein paar gesetzliche Schranken.


Anspruch auf Elternzeit

„Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes.“ (Quelle: BMSFSJ)  

Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit wird also Müttern und Vätern gewährt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Liegt das Sorgerecht beispielsweise allein bei der Mutter des Kindes, kann der Vater die Elternzeit nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten nehmen.  

Elternzeit kann bei Teilzeitarbeitsverträgen, Befristeten Arbeitsverhältnissen wie auch geringfügigen Beschäftigungen beantragt werden. Azubis, Umschüler, Beschäftigte in Fortbildungen oder Heimarbeiter haben ebenfalls einen Anspruch auf Elternzeit.


Aufteilung der Elternzeit

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes können Eltern ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen. Zwölf Monate der Elternzeit dürfen aber auch für die zeit bis zur Volljährigkeit des Kindes genutzt werden.  

Grundsätzlich dürfen Eltern die Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Jedoch muss die Elternzeit immer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Erhält die Familie während der Elternzeit Zuwachs, so verlängert sich die Elternzeit um drei weitere Jahre.

Anmeldung der Elternzeit

Elternzeit muss schriftlich spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung über die Regelung der Elternzeit und eventuelle Teilzeit-Vereinbarungen ausstellen.

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