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Pflicht zur Anzeige der Geburt

Geburtsurkunde – Pflicht zur Anzeige der Geburt

Wir lernen nicht nur ein Leben lang. Wir sammeln auch. Das lebenslange Anhäufen wichtiger und unwichtiger Dokumente und Beglaubigungen startet mit der Geburt eines Menschen und der Geburtsurkunde. 

Geburtsurkunde, Geburt

Kaum hat das Kind das Licht der Welt erblickt und die Mutter das Wochenbett verlassen, geht es auch schon auf Ämtertour. Bereits in der ersten Lebenswoche eines Kindes, muss die Geburt vor dem Standesamt durch die Geburtsurkunde beglaubigt werden. Wichtig bei der Geburtsurkunde: Hier zählt der Bezirk (oder Stadtkreis), in dem das Kind zur Welt kam.


Geburtsurkunde

Findet die Geburt des Kindes in einem Krankenhaus statt und verlassen Mutter und Kind die Entbindungsstation nicht gleich wieder, gibt es meist auch die Möglichkeit in der Klinik die Anzeige zur Geburt vorzunehmen. Die zuständige Person kümmert sich dann darum, die Geburt beim zuständigen Standesamt anzumelden, um die Geburtsurkunde zu bekommen.

Städtische Kliniken sind generell dazu verpflichtet die Geburt eines Kindes anzuzeigen. Private Einrichtungen hingegen müssen dafür befugt sein.

Die Geburtsurkunde ist beim Standesamt persönlich abzuholen. Zusätzlich zur Geburtsurkunde erhalten die Eltern die Exemplare für den Antrag auf Kindergeld und Elterngeld, wie auch das Exemplar zur Anmeldung bei der Krankenkasse. Das Standesamt gibt neben der Geburtsurkunde eine Meldung an das Einwohnermeldeamt. Trotzdem müssen die jungen Eltern mit ihrem Sprößling und der Geburtsurkunde zum Meldeamt und die Anmeldung vornehmen.


Geburtsurkunde – Was ist nötig? Wer ist befugt?

Zum Ausstellen der Geburtsurkunde wird neben der Bescheinigung der Hebamme über die Geburt, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter und des Vaters benötigt. Es kann nicht schaden auch noch die Geburtsurkunde bereit zu halten. Bei Paaren, die verheiratet sind, wird zusätzlich zur Geburtsurkunde das Familienhandbuch (Heiratsurkunde) angefordert. In der Regel reicht hier eine beglaubigte Kopie. Ist die Mutter ledig, oder sind Paare nicht verheiratet, ist es ratsam vorher die Vaterschaftsanerkennung und elterliche Sorge zu klären und diese Bescheinigungen ebenfalls für die Geburtsurkunde mit zu bringen.

Generell gilt, will der Vater des Kindes allein die Anzeige zur Geburt beim Standesamt vornehmen, benötigt er für die Geburtsurkunde neben den Originalen oder beglaubigten Kopien auf jeden Fall eine Vollmacht der Mutter des Kindes.

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