Jugendschutz & Jugendamt
Jugendschutz & Jugendamt
Die Regelungen zum Jugendschutz unterstützen Eltern und Pädagogen in Fragen der Erziehung und bieten Richtlinien im Umgang mit Kindern an. Anlaufstelle für jugendschutzrechtliche Themen ist das Jugendamt.
Das Jugendschutz-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde verabschiedet, um den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zu sichern. Wesentliche Inhalte des Jugendschutz-Gesetzes sind Regelungen zum Verkauf von Tabakwaren, Alkoholausschank und die Regelung von Disco-Besuchen. Auch die Bewertung von Medieninhalten in Filmen und Computerspielen finden im Jugendschutz-Gesetz ihre Grundlage. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder regelt darüber hinaus den Jugendschutz im Bezug auf elektronische Medien.
Kernaussagen des Jugendschutz-Gesetz (JuSchG)
Kinder und Jugendliche sollen mit den Bestimmungen des Jugendschutz-Gesetzes vor den Gefahren von Suchtmitteln geschützt werden. Zum Jugendschutz besteht das Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren und ein Werbeverbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr. Außerdem regelt das Jugendschutz-Gesetz den Aufenthalt Jugendlicher in Diskotheken und Gaststätten. Weiteres wichtiges Element des Jugendschutz-Gesetz sind ist die Bestimmungen zu Altersfreigaben von Computerspielen und Spielfilmen.
Bei Verstoß gegen die Vorgaben von dem Jugendschutz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und Sanktionen gegen Gewerbetreibende und Veranstalter, die den Bestimmungen des Jugendschutz-Gesetzes zuwiderhandeln.
Das Jugendamt
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt nahezu jede kreisfreie Stadt (oder Landkreis) über ein Jugendamt. Sinn dieser Einrichtung ist dass „die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern wacht“. Dies beinhaltet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und die Gewährleistung des Wohles jedes Minderjährigen.
Darüber hinaus vergibt das Jugendamt Leistungen im Sinne der Jugendhilfe, so zum Beispiel durch die Förderung von Jugendarbeit, der Erziehung in der Familie und der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege. Eine weitere Unterstützung der Eltern durch das Jugendamt ist die Hilfe zur Erziehung. Hier werden Beratungen im Jugendamt zu Themen der Kindererziehung, Unterhaltsstreitigkeiten, Adoptionen sowie Sorge- und Umgangsrechtsfragen angeboten.
Angebote wie:
- die Beratung durch das Jugendamt in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
- die Beratung durch das Jugendamt über Tagespflege,
- die Beratung durch das Jugendamt in Fragen der Inobhutnahme von Kindern oder
- die Beratung durch das Jugendamt über die Sozialpädagogische Familienhilfe
gehören ebenso zu den Aufgaben von dem Jugendamt.