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Geschwisterbonus & Partnerbonus

Geschwisterbonus & Partnerbonus

Baby nach Plan? Wenn bei Paaren die Familienplanung ansteht, ist das auch immer eine Frage der Finanzierung. Schließlich soll der Nachwuchs unter bestmöglichen Voraussetzungen gedeihen.

Geschwister-Bonus

An sich ist das Elterngeld schon eine tolle Sache. Zu 67 Prozent wird der Nettolohn ausgeglichen und Eltern können sich finanziell abgesichert, ausgiebig um ihr Baby kümmern. Hier gibt es noch ein paar Informationen darüber, wie Eltern noch mehr finanzielle Unterstützung durch Geschwisterbonus oder Partnerbonus erhalten.


Geteilte Elternzeit: Partnerbonus

Wenn es die familiären Bedingungen zulassen ist es immer ratsam, dass sich beide Elternteile die Betreuung ihres Babys teilen. Lassen beide ihren Job für mindestens zwei Monate ruhen, oder arbeiten wenigstens nur Teilzeit, dann erhält die Familie zwei Monate lang mehr Elterngeld. Der sogenannte Partnerbonus soll Anreiz dazu schaffen, dass sich auch Väter im ersten Lebensjahr ihres Babys eine Auszeit von der Arbeit gönnen.

Partnerbonus mit vollem Erfolg. Seit Einführung des Elterngeldes und dem Partnerbonus erhöhte sich der Anteil der Väter in Elternzeit von dreieinhalb Prozent auf 16 Prozent. Für die Aufteilung der Elternzeit gibt es durch den Partnerbonus mehrere Möglichkeiten. Abhängig vom Nettolohn und den beruflichen Bedingungen (manche können eben nur ein halbes Jahr zu Hause bleiben), sollte das Paar auf Grund des Partnerbonus genau überlegen, wer wie viele Monate in Elternzeit geht. Es kann bei dem Partnerbonus um viel Geld gehen, dass die Familien einsparen.

So ist es mit dem Partnerbonus möglich, dass die Frau beispielsweise zwölf Monate und der Mann zwei Monate beim Baby bleibt. Auch das fifty-fifty-Modell wird oft gewählt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass beide Eltern gleichzeitig ihre Elternzeit und domit den Partnerbonus nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dann das Elterngeld für beide nur sieben Monate gezahlt wird.


Straffe Familienplanung: Geschwisterbonus

Für manche Paare ist es von vorneherein klar, dass sie mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Kinder haben möchten. Die Frage ist nur, in welchen Abständen die Kinder zur Welt kommen sollen. Auch hierfür sieht das Elterngeld mit einem Geschwisterbonus eine Regelung vor.

Gibt es in der Familie bereits ein oder mehrere Kinder, packt der Staat auf das reguläre Elterngeld nochmals zehn Prozent als Geschwisterbonus drauf. Die 75 Euro mehr Elterngeld sind jedoch an Bedingungen geknüpft. Anspruch auf den Geschwisterbonus haben Familien, in denen mindestens ein Kind unter drei Jahren lebt, wenn ein zweites Kind geboren wird. Die Regelung mit dem Geschwisterbonus gilt auch, wenn zwei Geschwister unter sechs Jahren bereits zur Familie gehören und ein drittes Kind unterwegs ist.

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