Bonus für Geringverdiener & Alleinerziehende
Bonus für Geringverdiener & Alleinerziehende
Elterngeld lohnt sich nur mit hohem Einkommen! Das stimmt so nicht. Auch Geringverdiener und Alleinerziehende können vom Elterngeld profitieren und haben unter Umständen mehr, als vorher.
Für Alleinerziehende sieht das Elterngeld eine klare Regelung vor. Als Alleinerziehende ersetzt eine Person die Mutter und den Vater gleichzeitig. Das bedeutet, es werden für Alleinerziehende die vollen 14 Monate Elterngeld ausgezahlt. Die Prozentsätze sind für Alleinerziehende jedoch die gleichen. War die alleinerziehende Frau vor ihrer Schwangerschaft berufstätig, wird das Elterngeld auch für Alleinerziehende wie üblich zu 67 Prozent gemessen am Nettoeinkommen ausgezahlt. War die Alleinerziehende vor ihrer Schwangerschaft nicht berufstätig, sondern Azubi, Studentin oder arbeitslos, dann erhält sie den Mindestsatz von 300 Euro. In diesem Fall werden an Alleinerziehende jedoch nur die zwölf Monate Elterngeld gezahlt.
Manchmal ist weniger mehr: Geringverdiener-Bonus
Die Annahme, dass nur die gutverdienende Menschen und keine Geringverdiener vom Elterngeld profitieren können, trifft nicht immer zu. Wer in seinem Job unter 1000 Euro Nettoeinkommen erhält, zählt bei der Berechnung des Elterngeldes als Geringverdiener. Für Geringverdiener ist die Elterngeld-Regelung eine andere, als es bei Nichterwerbstätigen ist.
Auf die regulären 67 Prozent des Elterngeldes werden bei einem Geringverdiener für jeweils zwei Euro, die das monatliche Durchschnittseinkommen unter 1000 Euro liegt, 0,1 Prozentpunkte draufgeschlagen. Erhält eine Frau als Geringverdiener also beispielsweise vor ihrer Schwangerschaft etwa 800 Euro im Monat, werden die 200 fehlenden Euro (bis zur 1000) durch zwei geteilt. 100 Euro mal den 0,1 Prozentpunkten ergibt 10 Prozent. So erhält die Frau als Geringverdiener nicht 67, sondern 77 Prozent Elterngeld.
Auch bei einem Geringverdiener zählt natürlich der Geschwister-Bonus. Ist es für Geringverdiener nicht das erste Kind in der Familie und sind die Altersbeschränkungen der Kinder erfüllt, kommen nochmals 10 Prozent bei einem Geringverdiener durch den Geschwister-Bonus dazu. So erhält eine Frau, die als Geringverdiener zählt, insgesamt 88 Prozent Elterngeld.
