Was Ihnen während der Schwangerschaft zusteht
Was Ihnen während der Schwangerschaft zusteht
Werdende Mütter sollen ihre Schwangerschaft vollständig genießen und sich keine Sorgen um medizinische Betreuung oder die Finanzen machen. Damit das auch wirklich so ist, stellt der Staat Frauen in der Schwangerschaft unter einen besonderen Schutz.
Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit. Gleichzeitig soll die werdende Mutter jede Form von Stress und Überanstrengung vermeiden, um sich und ihr Kind während der Schwangerschaft nicht in Gefahr zu bringen. So haben werdende Mütter einen Rechtsanspruch auf umfassende Beratung zu Fragen, die die Schwangerschaft betreffen.
Beispielsweise gibt es kostenlose staatliche Beratungsstellen, die zu allen Fragen der Schwangerschaft gerne Rede und Antwort stehen. Oftmals falsch angenommen werden hier nicht nur Fragen bei Konflikten in der Schwangerschaft beantwortet. Jede Frau, die ein Kind erwartet, hat das Recht staatliche Beratungsstellen während der Schwangerschaft aufzusuchen.
Anspruch auf medizinische Betreuung
Frauen in der Schwangerschaft haben ein Recht auf umfassende medizinische Beratung. Dafür darf jede Schwangere mit ihrem Partner ein Informationsgespräch zu Schwangerschaft und zur anstehenden Geburt bei einer Hebamme in Anspruch nehmen.
Während der ersten sieben Monate der Schwangerschaft zahlt die Krankenkasse einmal im Monat je eine Vorsorgeuntersuchung, die entweder bei dem behandelnden Frauenarzt oder bei der Hebamme selbst vorgenommen werden kann. Die folgenden Monate der Schwangerschaft bis zur Entbindung übernimmt die Krankenlasse sogar zwei Vorsorgeuntersuchungen.
Darüber hinaus zahlen viele Krankenkassen auch die Gebühren für Schwangerschaftskurse zur Geburtsvorbereitung. Das gilt auch für die Kosten der stationären Entbindung im Krankenhaus oder die Betreuung zu Hause durch eine Hebamme.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung
Der reguläre Mutterschutz in der Schwangerschaft beginnt sechs vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen. Ist die Schwangere in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und berufstätig, dann erhält sie 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Den restlichen Betrag zum Nettoeinkommen der werdenden Mutter zahlt der Arbeitgeber.
Das Mutterschaftsgeld während der Schwangerschaft muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Frauen in der Schwangerschaft, die ALG II erhalten, haben ab der 13. Woche der Schwangerschaft Anspruch auf einen 17 prozentigen Zuschlag auf den Regelsatz. Darüber hinaus können Bedürftige Geld für die Erstausstattung, für den Kinderwagen oder Möbel beantragen.