Ausgehen
Jugendliche, die ausgehen
Spaß haben. Flirten. Leute kennenlernen. Tanzen. Das sind Dinge die Jugendliche gerne machen. Insbesondere abends. Aber die Nächte sollten sie sich dabei nicht um die Ohren schlagen.
„Nur bis zehn? Nein das ist viel zu früh, die anderen dürfen doch auch länger!“ So oder ähnlich monieren Jugendliche meist die vorgegebenen Ausgehzeiten ihrer Eltern. Im Anschluss an so ein Gespräch hängt erstmal der Haussegen schief. Für Jugendliche sind abendliche Freizeitaktivitäten wichtig. Sie treffen sich mit Ihresgleichen und lernen neue Menschen kennen. Angesichts der Hiobsbotschaften die durch die Medien kursieren, fällt es Eltern schwer, ihren Nachwuchs lange ausgehen zu lassen. Dabei können sich Erziehungsberichtigte auf Gesetze berufen. Vor allem, wenn sie sich nicht strafbar machen und ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen wollen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht vor:
Das sagt das Jugendschutzgesetz
Kinder unter 16 Jahren dürfen sich in Gaststätten mit einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Eine solche Person kann beispielsweise ein Elternteil oder auch ein Freund der Eltern sein. Jugendliche im Alter von 16 und 17 dürfen sich in Gaststätten auch ohne Aufsicht befinden, allerdings nur bis Mitternacht. Diese Regelungen gelten genauso auch für Diskotheken. Wirte, Veranstalter oder Diskobetreiber müssen für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Sie sind dazu verpflichtet Ausweiskontrollen durchzuführen.
Kontroversen austragen, sicheren Heimweg gewährleisten
Das Gesetz ist ein gutes Mittel, um gegenüber Ihren Kindern argumentieren zu können. Trotzdem bergen Ausgehverbote, immer Konfliktpotenzial. Solche Meinungsverschiedenheiten sollten Sie als Eltern austragen können. Bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt! Denn Kinder rebellieren zwar gerne, gleichzeitig wollen Sie aber auch umsorgt werden. Sie möchten spüren, dass da jemand ist, der sie liebt und sich ernsthaft Sorgen macht.
Manchmal werden Vereinbarungen zwischen und Eltern und Kind nicht eingehalten. Der Nachtschwärmer kommt dann beispielsweise zwei Stunden später nach Hause als verabredet. Sofern dies ein einmaliger Ausrutscher ist, können Sie auch mal darüber hinwegsehen. Häufen sich solche „Fauxpas“, sind Konsequenzen angebracht.
Wie kommt der Jugendliche nach Hause?
Neben der Einhaltung von Ausgehzeiten sollten Sie mit ihrem Kind klären, wie es an einem Abend von der Disko nach Hause kommt. Tragen Sie dafür Sorge, dass es die Nacht nicht in Bussen oder Bahnen verbringt. Sie können ihr Kind natürlich von einer Party abholen. Bei manchen Jugendlichen ist das aber mit peinlichen Gefühlen verbunden. Eine Alternative, die sich sonst anbietet: Geben Sie ihrem Kind Geld für ein Taxi. Ihr Nachkomme kann sich mit anderen Jugendlichen zusammenschließen und sicher nach Hause gelangen.
Ein anderer wichtige Hinweis: Klären Sie Ihren Sprössling über die Gefahren bei einer Autofahrt mit alkoholisierten Fahrern auf. Das Einsteigen in so ein Auto sollte selbstverständlich tabu sein.
