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Was ist das Elterngeld?

Was ist das Elterngeld?

Schreibtisch gegen Wickelkommode. Der Tausch lohnt sich. Einerseits ist es für Baby und Eltern schön, intensiv Zeit miteinander zu verbringen. Andererseits zahlt der Staat mehr Elterngeld, wenn Eltern sich die Elternzeit teilen.

Elterngeld

Sinn von dem Elterngeld ist es, den Verdienstausfall junger Eltern zumindest teilweise zu ersetzen. Mit der Einführung von dem Elterngeld ist es für beide Elternteile möglich, das erste Jahr ihres Babys stärker mitzuerleben. So beantragen auch immer mehr Väter Elternzeit, erhalten Elterngeld und teilen sich mit der Mutter die Betreuung des Babys.

Paare sollten sich recht gut überlegen, wer wann in die Elternzeit geht. Nicht nur die familiäre Situation spielt dabei eine Rolle. Davon abgesehen, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, die es Frauen schwer machen wirklich ganze zwölf Monate Elternzeit zu nehmen, macht es meist Sinn, sich die Elternzeit mit dem Partner zu teilen. Ist das Baby schon lange geplant, kann es auch ratsam sein, bereits ein Jahr vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse zu wechseln.


Wie lange gibt es Elterngeld?

Elterngeld wird im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Maximal sind es vierzehn Monate in denen das Elterngeld gezahlt wird. Hier die wichtigsten Punkte, die bei dem Thema Elterngeld zu beachten sind. Das Mutterschaftsgeld, welches die Frau als Lohnfortzahlung während der acht Wochen nach der Geburt erhält, fließen ins Elterngeld mit ein. Zwei Monate zu den ersten zwölf Monaten packt der Staat als Elterngeld oben drauf, wenn der jeweils andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elternzeit nimmt. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld.  

 


Was gilt als Einkommen?

Was im Gesetz wie immer etwas konfus und kompliziert ausgedrückt wird, ist im Grunde recht einfach. Die Höhe von dem Elterngeld berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Schwangerschaft. 67 Prozent des Nettogehalts werden dann als Elterngeld ausgezahlt. Das bedeutet vom Bruttogehalt werden Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben abgezogen.  Sonderzahlungen wie auch sonstige Einnahmen aus Vermietungen und Zinseinkünften werden nicht berücksichtigt.

Auch Studenten ohne Einkommen, Auszubildende und nicht Berufstätige haben einen Anspruch auf Elterngeld. Der Mindestsatz von Elterngeld beläuft sich in diesen Fällen auf 300 Euro pro Monat. Für Angestellte und Selbständige gibt es maximal 1800 Euro Elterngeld.

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